|
Gentechnik |
Die Anwendung von Gentechnik setzt im allgemeinen eine Genehmigung voraus.
Die Risiken für Gesundheit und Umwelt müssen klargelegt werden, sowie auch die
ethischen Probleme.
Falls Produkte genetisch modifizierte Organismen enthalten, muss dies auf der
Verpackung angegeben werden.
Chemische Produkte und biotechnische Organismen Mit biotechnischen Organismen
sind z.B. Reinigungs- oder Bekämpfungsmittel gemeint, die entweder aus lebenden
Mikroorganismen bestehen oder sie zumindest enthalten. Die Regelung dafür ist
neu. Bei der Handhabung von solchen oder chemischen Produkten werden besonders
hohe Anforderungen an Kenntnis und Produktwahl gestellt. Diese Produkte sollen
stets aus einem Umwelt- und Gesundheitsaspekt untersucht werden,
unabhängig davon, wie schädlich sie sind. Die Verbraucher sollen durch
entsprechende Kennzeichnung auf der Verpackung über mögliche Risiken
informiert´ werden. Chemische Produkte müssen registriert werden. Produkte, die
Krebs oder andere schwere Krankheiten hervorrufen können, können generell
verboten werden. Dies gilt auch für weniger schädliche Produkte, die jedoch
durch eine weit verbreitete Anwendung schädlich werden können, wie z.B.
kosmetische und hygienische Mittel, sowie Bekämpfungsmittel. Bekämpfungs-mittel
dürfen auch nicht so angewendet werden, dass sie allgemeine Unannehmlichkeiten
verursachen. Abfallentsorgung Es ist Sache der Gemeinden, für eine
ordnungsgemäße Abfallhantierung zu sorgen. Sie bestimmen selbst, wie und von wem
Müll und Abfälle entsorgt werden, und legen die Finanzierung fest. Sie können
Regeln über Abfallsortierung aufstellen oder Verbote gegen die Deponierung von
brennbaren und organischen Abfallstoffen erlassen. Die Gemeinden müssen einen
Entsorgungsplan anfertigen, wo die Menge und Art des Abfalls sowie Maßnahmen zur
Verringerung des Abfalls zu erkennen sind. Die Gemeinden haben jedoch keine
Verantwortung für den Abfall, der unter die Verantwortung der Hersteller
fällt, wie z.B. Papierprodukte, Autoreifen, Verpackungen und Autos. Hersteller
oder Zwischenhändler müssen dafür sorgen, dass die verbrauchten Waren und
Materialien eingesammelt, wegtransportiert, wieder verwendet oder umweltbewusst
recycelt werden. Niemand darf in der Natur oder in bewohnten Gebieten Abfälle
liegen lassen, auch nicht die Hausbesitzer. Es ist ebenfalls verboten, Abfälle
ins Meer zu schütten oder sie dort zu verbrennen.
|
Überprüfung, Genehmigung und Kontrolle |
Genehmigungen für Maßnahmen oder Tätigkeiten werden nur für einen begrenzten
Zeitraum und unter gewissen Bedingungen gewährt. Beispielsweise kann eine
Ausnahme hinsichtlich des Strandschutzes gemacht werden,
falls zwischen Gebäude und Wasser ein Zaun errichtet werden muss, um der
Allgemeinheit Zugang zum Strand zu gewährleisten. Bei umweltschädlichen
Tätigkeiten kann gewisse
Reinigungsausrüstung oder Sicherheiten für zukünftige Sanierungskosten gefordert
werden. Genehmigungen dürfen nicht erteilt werden, falls eine
Umweltsqualitätsnorm überschritten wurde oder wenn die Tätigkeit gegen die
Planungs- und Ortsbestimmungen verstößt. Die Gemeinde kann also eine Tätigkeit
anhand des Planes stoppen. Auch wenn eine Tätigkeit in die Planung einer
Gemeinde einbezogen wurde, ist es noch keine Selbstverständlichkeit, dass sie
auch später akzeptiert wird. Die anhand der Umweltgesetzgebung getroffenen
Urteile oder Entscheidungen dürfen von denjenigen überklagt werden, die den
Schäden oder Unannehmlichkeiten ausgesetzt sind. Selbst wenn man nicht
Eigentümer eines beschädigten Gebäudes ist, hat man das Recht, Berufung
einzulegen. Organisationen zum Umweltschutz
dürfen ebenfalls gegen Umweltentscheidungen Einspruch erheben. Falls bei einer
Beantragung falsche Informationen geliefert oder die vorgegebenen Bedingungen
nicht berücksichtigt werden, kann die zuständige Behörde die Genehmigung
zurückziehen. Erteilte Genehmigungen können neu überprüft werden, falls
unvorhergesehene Probleme entstehen oder wenn sich herausstellt, dass die Umwelt
durch neue und verfeinerte Methoden besser erhalten werden kann.
Genehmigungsanträge für sehr umfangreiche neue Tätigkeiten werden von der
Regierung bewilligt. Darunter fallen z.B. Eisen- und Stahlwerke, Papierfabriken,
Kernkraftwerke, größere Verbrennungsanlagen, Wasserkraftwerke, Autobahnen,
längere Eisenbahnstrecken, allgemeine Straßen und größere Flugplätze. Die
Regierung kann außerdem generelle Regeln oder Verbote gegen besonders
umweltschädliche Projekte aufstellen. Die Regierung darf keine Projekte gegen
den Willen einer Gemeinde befürworten. Das kommunale Vetorecht gilt jedoch nicht
bei Wasser und
Verkehrsprojekten sowie in gewissen anderen Bereichen. Schweden hat fünf
regionale Umweltgerichte, die aus Juristen und Umweltexperten bestehen. Diese
prüfen als erste Instanz z.B. Genehmigungsgesuche für umweltschädliche Projekte,
Wasserprojekte sowie Fragen bzgl. Schadenersatz. Gegen die Entscheidungen dieser
Gerichte kann Berufung eingelegt werden. Genehmigungen für weniger
umweltschädliche Projekte werden von den Provinzialregierungen oder den
Gemeinden bearbeitet. In jeder Provinzialregierung soll es ein unabhängiges
Überprüfungsamt geben. Die Provinzialregierungen und Gemeinden beschließen
ebenfalls über Naturreservate und Ausnahmen vom Strandschutzgesetz. Gegen diese
Beschlüsse kann ebenfalls Einspruch erhoben werden. Das Umweltgesetz weist
besonders darauf
hin, dass die Behörden für die Kontrolle verantwortlich sind. Das
Naturschutzwerk, die Provinzialregierungen und Gemeinden sollen kontrollieren,
dass Gesetze und Bedingungen befolgt werden und eingreifen, um Problemen
vorzubeugen. Prüfung und Kontrolle werden von den Verantwortlichen eines
Projektes finanziert. Strengere Strafen In der neuen Umweltgesetzgebung sind die
Strafen für Verstöße verschärft worden. Häufig reicht nun „Nachlässigkeit“
anstelle von „grober Nachlässigkeit“ aus, um Strafe zu erteilen. Bei bewusster
Verschmutzung und anderen Schäden wird der Schuldige wegen Umweltvergehens
angeklagt. Entsteht der gleiche Schaden durch Nachlässigkeit, wird das Vergehen
als
Verursachung von Umweltschaden bezeichnet. Andere Umweltdelikte sind
umweltschädliche
Chemikalienhantierung, unerlaubte Umwelt-Projekte, Erschwerung der
Umweltkontrolle, ungenügende Umweltinformation und unerlaubte Deponierung von
Abfällen. Unternehmer, die sich nicht an diese Vorschriften oder Bedingungen
halten oder ihre Tätigkeit ohne Genehmigung starten, müssen Sanktionsabgaben
zahlen. Diese liegen zwischen 5.000 und einer Million Kronen. Trotz bezahlter
Abgaben können strafrechtliche
Handlungen auch noch auf andere Art verfolgt werden. Falls Personen oder
Eigentum durch verunreinigte Luft, Boden, Wasser, Lärm, Erschütterung oder
ähnliches Schaden erleiden, können sie Schadenersatz verlangen. Hierbei sind die
Beweisforderungen geringer als bei normalen Schadenersatzprozessen. Ein Schaden
ist als
solcher akzeptiert, wenn ein plausibler Zusammenhang zu dem Umwelteinfluss
besteht. Wenn ein Gebäude/Grundstück ganz oder teilweise beschädigt ist, kann
der Eigentümer von dem Verantwortlichen für die Tätigkeit
volle Entschädigung verlangen. Falls ein Eigentümer sein Grundstück nicht in der
Weise nutzen
kann, wie er das wünscht, kann er Schadenersatz oder den Aufkauf des Grundstücks
verlangen.
Jeder, der umweltgefährdende Tätigkeit betreibt, muss sich gegen Schadenersatz
und Sanierungskosten versichern. Die Versicherung wird eingeschaltet, sobald der
Verantwortliche
nicht selbst für die Entschädigung aufkommen kann. Wirtschaftliche
Lenkungsmittel Seit den 70er Jahren hat es in der schwedischen Umweltpolitik
wirtschaftliche Lenkungsmittel gegeben und Auswertungen zeigen, dass die meisten
von ihnen den gewünschten Erfolg gebracht haben. Steuern und Abgaben wurden
oftmals zur Finanzierung von Umweltmaßnahmen benutzt und nur selten zur
Steuerung der direkten Nachfrage auf dem Markt. Einige der wichtigsten
wirtschaftlichen Lenkungsmittel sind:
Schwefelsteuer — 1998 SEK 30/kg Schwefel
für festen und flüssigen Brennstoff. Die
Steuer hat zu gesenktem Schwefelgehalt im
Öl geführt. Zwischen 1980 und 1996 nahmen
die einheimischen Schwefelemissionen
um 81 Prozent ab, ein Drittel davon dank
der gesenkten Steuer.
Stickstoffabgaben — SEK 40/kg Stickstoff-Emissionen
von großen Verbrennungsanlagen.
Ohne diese Abgaben würden die Emissionen
dieser Anlagen um 80 Prozent höher
liegen.
Die Höhe der Kohlendioxidsteuer hängt
von dem Kohlengehalt in den fossilen
Brennstoffen ab. 1998 betrug die Steuer ca.
SEK 0,86/l Benzin, SEK 1054/m 3 Heizöl,
SEK 916/t Kohle. Die Steuer entspricht SEK
0,37/kg freigewordenen Kohlendioxid. Die
Herstellungsindustrie erhält 75% Rabatt,
um international konkurrenzfähig zu sein;
Schifffahrt und Flugverkehr sind ganz davon
befreit. Schwedens Kohlendioxidemissionen
halten sich mit ca. 7,5 Tonnen pro Kopf auf
einem niedrigen Niveau.
Die Landwirtschaft bezahlt SEK 20/kg Be-kämpfungsmittelsteuer,
bei Handelsdünger
SEK 30/g Kadmium und SEK 1,80/kg Stickstoff.
|
Rückgabe zwecks Wiederverwertung, |
| Materialart |
Ziel |
Resultat |
| Glasverpackung | 70% | 76% |
| Stahlverpackung , Aluminiumverpackte | 50% | 64% |
| Getränke | 90% | 91% |
| Sonstiges Aluminium | 50% | 18% |
| Geriffelter Pappkarton | 65% | 84% |
| Sonstige Papierverpackung | 30% | 34% |
| Plastikverpackung | 30% | 40% |
| Pfandflaschen | 95% | 98% |
| Zeitungen/Zeitschriften | 75% | 78% |
| Autoreifen | 70% | 86% |
|
Maßnahmen zum Umweltschutz finanzieren. |
Die Brennstoffklassifizierung nach Umwelt-Verträglichkeit,
die eine niedrigere Steuer für
die beste Alternative zuläßt, hat großen Erfolg
gehabt. Jedoch wurden Umweltangepasste
Autos, trotz geringerer Verkaufs- und
Jahressteuer, nicht nennenswert von den
Käufern bevorzugt.
Die Abgaben für umweltschädliche Batterien
sind zu gering, um die Verbraucher zu
beeinflussen. Ausgenommen sind jedoch die
Autobatterien (SEK 40 pro Batterie). Die
Steuern für Kadmiumbatterien betragen
SEK 46/kg und für Quecksilberbatterien
SEK 23/kg.
Die Deponierung von Abfall ist die gewöhnlichste
Art, Abfall loszuwerden. Eine neue
Steuer, SEK 250/kg, gilt seit Juli 1999. Die
Gemeinden können außerdem für ihre Abfallhantierung
differenzierte Taxen einführen.
Pfand wird auf Flaschen bezahlt, für die die
Hersteller verantwortlich sind. Darüber hinaus
legen die Hersteller Abgaben für Ein-sammlungs-
und Wiedergewinnungskosten
von Verpackungen und Reifen hinzu.
|
WER MACHT WAS IN SCHWEDEN |
Die Summe der direkten staatlichen Mittel für
den Umweltschutz belief sich in den letzten
Jahren auf ungefähr fünf Promille des gesamten
Staatsbudgets. Die Europäische Union trägt zusätzlich
mit SEK 1 Milliarde bei. Außerdem finanziert
der Staat verschiedene Maßnahmen
zum Umweltschutz durch generelle Zuschüsse
und auferlegte Abgaben. 1999 betragen die
staatlichen Kosten für umweltverbessernde Programme
SEK 8 Milliarden. Programme zur
Umweltanpassung für Landwirtschaft, Verkehr
und Energie sowie lokale Investierungen bilden
den Hauptanteil der Kosten.
Das Ministerium für Umwelt (Miljödeparte-mentet)
ist auf Regierungsebene für Umweltschutz,
Luft-, Wasser- und Naturschutz, biologische
Vielfalt und ökologischen Kreislauf,
Wohnungsbau und Infrastruktur, Abfallhantierung,
Chemikalienkontrolle, Sicherheit der
Kernkraftwerke und Strahlenschutz zuständig.
Darüber hinaus gehören auch gewisse wirtschaftliche
Lenkungsmittel für die Umweltpolitik
zu seinem Aufgabenbereich.
Das 1967 gegründete Staatliche Amt für Umweltschutz
(Naturvårdsverket) ist die zentrale
Behörde für Umweltschutz, dessen Aufgabe darin
besteht, Schwedens nationale und internationale
Umweltarbeit zu koordinieren und voranzutreiben.
Dies geschieht hauptsächlich durch
Produktion und Verbreitung von Information,
Erarbeitung neuer Zielsetzungen, Strategien
und Lenkungsmittel für die Umweltpolitik. Von
ebenso wichtiger Bedeutung ist es, eine Unterlage
für die zukünftige Umweltpolitik zu erstellen,
indem Umweltbeschlüsse analysiert und
Genehmigungen überprüft werden, z.B. mit
Hilfe einer Umweltdatenbank. Das Umwelt-Schutzamt
hat weiter die Aufgabe, die Umweltentscheidungen
von Reichstag und Regierung
zu verwirklichen. Das geschieht in enger Zu-
sammenarbeit mit anderen Behörden, den Provinzen
und Gemeinden, Organisationen und
der Wirtschaft.
Ämter für spezielle Bereiche
Ein wichtiger Teil der schwedischen Umweltpolitik
ist die Dezentralisierung und Einteilung
der Umweltfragen in verschiedene Bereiche.
Umweltbewusstes Denken muss in jeder Entscheidung,
die Umwelt oder Gesundheit beeinflussen
kann, vorkommen. Die staatlichen, regionalen
und örtlichen Behörden sorgen dafür,
dass dies in den betreffenden Gesellschaftsbereichen
befolgt wird.
Die Staatliche Chemikalieninspektion (Kemi-kalieinspektionen)
ist in erster Linie für die Begrenzung
der Anwendung von gefährlichen
Chemikalien verantwortlich. Weiterhin befasst
sie sich mit der Anerkennung, Registrierung
und Kennzeichnung von chemischen Substanzen
und Produkten.
Die Anpassung des Wirtschaftslebens an die
Umwelt ist Aufgabe des Zentralamtes für industrielle
und technische Entwicklung (Närings-och
teknikutvecklingsverket, Nutek). Nutek
setzt sich für einen effektiveren Energieverbrauch,
für Reinigung, Sanierung, Wiedergewinnung
und Materialtechnik sowie für ein
umweltbewusstes Management in den Unternehmen
ein.
Das Zentralamt für Wohnungswesen, Bauwesen
und Raumordnung (Boverket) bearbeitet
Fragen bzgl. der Haushaltung mit Naturressourcen,
Infrastruktur, Wohngebieten, Wohnungsbau
und Wohnqualität. Die Beschreibung
von zu erwartenden Umweltkonsequenzen bei
geplanten Bauprojekten ist ebenfalls eine wichtige
Aufgabe des Amtes.
Das Zentralamt für Landwirtschaft (Jord-bruksverket)
ist außer für Umweltfragen in der
Landwirtschaft auch für Tierschutz, Jagd- und
Wildpflege sowie für den Gartenbau zuständig.
Das Zentralamt für Forstwirtschaft (Skogs-styrelsen)
leitet beim Forstbau die staatlichen
Maßnahmen zum umweltbewußteren Denken,
z.B. in Hinsicht auf die Bewahrung der biologischen
Vielfalt. Diese Behörde hat regionale
Forstämter an ihrer Seite.
Die Staatliche Fischereiverwaltung (Fiskeri-verket)
untersucht hauptsächlich den Zustand
der See- und Meereswasser und die Lebensbedingungen
der Fische.
Das schwedische Amt für Verbraucherschutz
(Konsumentverket) bewacht die Interessen der
Verbraucher bzgl. Gesundheit und Sicherheit
und achtet darauf, dass bei Produktion und Verbrauch
von Produkten Umweltschäden verringert
werden.
Das Zentralamt für Straßenwesen (Vägver-ket)
ist für den Zustand der Straßen und die
Verkehrssicherheit verantwortlich; das Zentralamt
für Eisenbahnwesen (Banverket) für das
Eisenbahnnetz und das Zentralamt für Zivil-Luftfahrt
(Luftfartsverket) für den Flugverkehr.
Das Schwedische Seeschiffahrtsamt (Sjöfarts-verket)
sorgt dafür, dass internationale Konventionen
befolgt werden, z.B. bzgl. Abgasrege-
lung, Emissionen von Öl und Ballastwassern
und Verklappen von gefährlichem Abfall. Alle
diese Ämter müssen ebenfalls bei geplanten
Projekten in ihrem jeweiligen Bereich über die
möglichen Umweltfolgen informieren.
Die Staatliche Energiebehörde (Statens ener-gimyndighet)
ist z.T. für die Versorgung und
den Verbrauch von Energie nach Umweltnormen
zuständig. Außerdem hat sie die Erforschung
und Entwicklung von alternativen Energiequellen,
ressourceneffektiveren Systemen
und Apparaten zur Aufgabe.
Kontrolle zur Sicherheit der Kernkraftwerke,
Verbot gegen Verbreitung von Kernkraftstoffen
und andere Umweltfragen bzgl. der Kernkraft
werden von der schwedischen Kernkraftinspektion
(Kernkraftinspektionen) bearbeitet.
Das Schwedische Institut für Strahlenschutz
(Strålskyddsinstitutet) ist für den Schutz gegen
Strahlung von Kernkraftwerken und anderen
radioaktiven Quellen verantwortlich, sowie für
den Schutz gegen nichtionisierte Strahlungen.
Das Schwedische Amt für internationale Entwicklungszusammenarbeit
(Sida) arbeitet darauf
hin, dass die schwedische Hilfe auch zu einer
beständigen ökologischen Entwicklung im
Empfängerland führt.
Die Provinzialregierungen (länsstyrelser) vertreten
die Umweltinteressen des Staates in der
jeweiligen Region. Sie haben zahlreiche Aufgaben:
Genehmigungen, Regelung, Aufsicht und
Kontrolle umweltschädigender Tätigkeiten. Sie
informieren außerdem über die Umweltsituation
in der jeweiligen Provinz.
Die Gemeinden (kommuner) fungieren in
den meisten Fällen als Aufsichtsamt. Zusammen
mit den Einwohnern aus verschiedenen
Bereichen und Vereinen entwickeln sie die nationalen
Zielsetzungen für Umweltqualität und
arbeiten diese in ihre lokalen Zielsetzungen und
Handlungspläne ein. Den größten Haushaltsposten
der Gemeinden macht die Entsorgung
von Müll, Abfällen und Abwässern aus.
Die Umweltzertifizierung und Akkreditierung
von Labors, Besichtigungsorganen, usw.
besorgt Swedac. Das Amt untersucht auch,
ob diese nach nationalem und internationalem
Standard arbeiten. Außerdem autorisiert Swedac
die Kontrolleure für das Umweltsteuerungsprogramm
der Europäischen Union,
Emas, und kontrolliert öffentliche Ausschreibungen.
Die ideellen Umweltorganisationen haben
durch ihre hohe Kompetenz und meinungsbildende
Kraft eine starke Stellung in der schwedischen
Umweltarbeit. Viele von ihnen erhalten
finanzielle Unterstützung vom Staat und außerdem
oft noch von den Provinzialregierungen
und Gemeinden. Größere Umweltorganisationen
haben das Recht, gegen Umweltentscheidungen
Einspruch zu erheben. Die bedeutendsten
Organisationen sind der Schwedische
Naturschutzverein (Naturskyddsföreningen),
Greenpeace, der Weltnaturfond und die Freunde
der Erde. Das schwedische Ngo-Sekretariat
zum sauren Regen in Göteborg leistet vor allem
innerhalb der EU wichtige Arbeit.
Daten und Fakten wurden vom SI übernommen Stand 1999.