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Umweltschutz |
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Der schwedische Reichstag entschied im Herbst 1998, dass Schweden in Hinsicht auf ökologisch nachhaltige Entwicklung ein Vorgängerland sein soll. Vor allem sollen Energie und andere Naturressoursen viel effektiver genutzt und die verschiedenen Materialien wieder verwendet oder recycelt werden. Soziale, wirtschaftliche und technische Entwicklung sollen auf ressourceneffektive Produkte und Verfahren eingestellt werden. Die Emissionen von Verunreinigungen sollen nicht größer sein, als Mensch und Natur vertragen können und schädliche, naturfremde Mittel auf Sicht nicht mehr in der Umwelt vorkommen. Die biologische Vielfalt soll bewahrt und wertvolle Kulturlandschaften geschützt werden. Das sind die Hauptvorgaben der neuen schwedischen Umweltgesetzgebung, die am 1. Januar 1999 in Kraft trat. In den kommenden Jahren werden die verantwortlichen Behörden festlegen, welche spezifischen Maßnahmen und Einsätze zur Erreichung dieser Ziele erforderlich sind.
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Neuer Lebensstil notwendig |
In der ersten Hälfte des 19. Jahrhundert bedeutete Umweltschutz in Schweden zum größten Teil Naturschutz, in gewissem Umfang auch Gesundheitsschutz.
Erst nach Ende des zweiten Weltkrieges wurde man auf die Ausmaße der von der Industrie verursachten Emissionen aufmerksam, was zunächst als örtliches Problem angesehen wurde. In den 60er und 70er Jahren, als schon Tausende von Seen und großen Waldgebieten ernsthaft von sauren Niederschlägen geschädigt worden waren, wurde klar, dass Luftverschmutzungen weit verbreitet werden und über Landesgrenzen hinwegreichen. Die in Schweden ergriffenen Maßnahmen gegen die Verschmutzung durch Industrie und Verbrennungsanlagen waren in vielen Bereichen weitgehend erfolgreich. Die aus dem Ausland kommende schwere Luftverschmutzung ist heutzutage ungefähr gleich groß wie die einheimische. Die durch Versauerung verursachten Schäden sind immer noch zu hoch, aber die nachhaltigen internationalen Maßnahmen können auf Sicht die schlimmsten Schäden reparieren. Maßnahmen zur Umweltverbesserung innerhalb der Industrie und anderen bestehenden Anlagen haben zwar die Punktemissionen verringert, jedoch hat sich ein großer Teil des umweltschädlichen Einflusses von dem Herstellungs- auf den Konsumierungs- und Abfallbereich verlagert. Nun sind die Verbraucher, ohne es zu wollen, für die Umweltschädigung verantwortlich. Ein bequemerer Lebensstil und eine ständig zunehmende Konsumierung hinterlassen immer größer werdende Depots von Chemikalien, Schwermetallen und schädlichen Substanzen von unseren verbrauchten Produkten zurück. Diese gelangen früher oder später in den Boden, das Wasser und Grundwasser. Der ständig zunehmende Autoverkehr macht die gewonnenen Verbesserungen durch verfeinerte Abgasreinigung und reineres Benzin wieder zunichte. Dies gilt ebenfalls für unsere steigende Energieabhängigkeit, die durch erhöhte Automatisierung im Bereich der Arbeit und der Freizeit hervorgerufen wird. Da die meisten Industrieländer, absolut und relativ gesehen, wesentlich höhere Kohlendioxidemissionen haben als Schweden, sind die Aussichten auf eine kurzsichtige Klimaverbesserung eher gering. Die durch Haushalt, Landwirtschaft und Verkehrsabgase verursachte Verschmutzung des Wassers hat zu Überdüngung, Sauerstoffmangel und Massensterben von Tieren und Pflanzen in Seen, Wasserläufen und Küsten geführt. Die umfangreiche Exploatierung von Wäldern und anderen Naturressourcen schadet dem gesamten Ökosystem. Der schwedische Versuch, jegliche ozonverringernde Substanz nach und nach zu verbieten, hat sich als erfolgreich erwiesen. Die schützende Ozonschicht kann jedoch nur auf lange Sicht wieder hergestellt werden und dann auch nur, wenn sich alle Länder an ihre internationalen Verpflichtungen halten. Im Hinblick auf eine ökologisch nachhaltige Entwicklung beschloss der schwedische Reichstag im Herbst 1998 nationale Ziele für die Umweltqualität, die innerhalb einer Generation, also bis zu den Jahren 2020–2025, erreicht werden sollen. Die Formulierungen sind allgemein gehalten, jedoch sind die Behörden der verschiedenen Gesellschaftssektoren sowie die Provinzialregierungen und Gemeinden beauftragt, innerhalb ihrer Bereiche detaillierte Ziele und Strategien zu erstellen. Diese Aufgabe soll bis zum Jahr 2000 abgeschlossen sein.
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Umweltfragen zunehmend international— EU ein bedeutender Umweltfaktor |
Im Jahre 1995 schloß sich Schweden der EU an. Selbst wenn die Mitgliedschaft nicht direkt die Umweltsituation im eigenen Lande verbesserte, so hat Schweden, zusammen mit den zwei anderen neuen Mitgliedern, Finnland und Österreich, die Position aller umweltbewußten Mitgliedsländer gestärkt. In mehreren Bereichen, in denen Schweden führend war oder ist, galt diese Umweltpolitik als Beispiel für gemeinsame Regeln oder trug zur weiteren Arbeit innerhalb der Union bei. Beispiele hierfür sind die Chemikalienrestriktionen, die erhöhte Abgasreinigung bei Fahrzeugen, Maßnahmen gegen Versauerung sowie Steuern und Abgaben für schädliche Substanzen, u.a. fossile Brenn-Stoffe und Kadmium, oder für Emissionen von Kohlendioxid, Schwefel und Stickstoff. Dieses Engagement innerhalb der EU ist äu-ßerst wichtig, um die von der Regierung gesetzten Umweltqualitätsziele zu erreichen. Schweden setzt folgende Prioritäten:
Maßnahmen gegen die Versauerung und
Klimaveränderung
Anpassung der Gesellschaft an einen ökologischen
Kreislauf und effektiveres Nutzen
der Ressourcen
Erhaltung der biologischen Vielfalt und
Regelkontrolle für genetisch modifizierte
Organismen
Erhöhung der EU-Ambitionen bzgl.
Bekämpfungsmitteln und Chemikalien.
Schweden nimmt auch außerhalb der EU aktiv an der internationalen Umweltarbeit teil. Schwerpunkte sind dabei Maßnahmen gegen Klimaveränderung, Verdünnung der Ozonschlicht, Versauerung, Verschmutzung der Ostsee und Anwendung von Chemikalien. Innerhalb der OECD, dem Nordischen Rat und der UN-Kommission für nachhaltige Entwicklung sowie anderen bedeutenden Organisationen setzt sich Schweden besonders für ein erhöhtes Befolgen der Konventionen, eine effektivere Anwendung der Ressourcen, sowie für eine größere Bedeutung des Umweltschutzes innerhalb der Politik für Sicherheit, Handel und Entwicklungshilfe ein.
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INSTRUMENTE DER UMWELTPOLITIK |
Neue Gesetzgebung mit
Ganzheitsperspektive
Das übergreifende Ziel der neuen Umweltgesetzgebung (Miljöbalken) ist es, allen Menschen jetzt und in der Zukunft eine gute und gesunde Umwelt zu sichern. Die neue Gesetzgebung ersetzt 15 voneinander unabhängige Umweltgesetze, die sich teilweise widersprochen haben und dadurch nur schwer zu verstehen und zu befolgen waren. Die neue Gesetzgebung führt grundlegende Bedingungen für alle Vorhaben zusammen, die mit der Umwelt zu tun haben, seien sie privater, öffentlicher oder kommerzieller Art. Die Umweltgesetzgebung hält ebenfalls fest, dass die Natur einen großen Eigenwert hat und es die Pflicht der Menschheit ist, sie nach bestmöglicher Art zu erhalten.
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Recht zum Gemeingebrauch in Schweden |
In Schweden gilt die Natur nicht nur als wirtschaftliche Ressource, die nach Belieben exploatiert werden kann, sondern sie hat auch einen großen Wert an sich, der so lange wie möglich bewahrt und durch Gesetze geschützt werden soll. Die Schweden fühlen sich sehr verbunden mit der Natur, in der sie Ruhe und Entspannung vom Alltag finden und neue Kraft schöpfen können. In Schweden gibt es einzigartige Möglichkeiten, sich in der Natur aufzuhalten — nicht nur in öffentlichen Gebieten, sondern auch in den Wäldern und auf den Grundstücken anderer Eigentümer. Man kann überall wandern, Picknick oder Camping machen, Fahrrad fahren, sich ausruhen, Ski laufen oder reiten. Es ist ebenfalls erlaubt, in privaten Gewässern zu baden oder Boot zu fahren. Man muss jedoch die Vorschriften befolgen und darf weder Natur oder Tiere, noch das Eigentum des Grundstückbesitzers beschädigen. Diese Regel heißt „Recht zum Gemeingebrauch“ (Allemansrätten) und ist seit langem Tradition in Schweden. Ähnliche Rechte gibt es auch in anderen Ländern, aber nicht im gleichen Ausmaß wie in Schweden.
Die detaillierten Regeln für die neue Gesetzgebung sind noch unter Bearbeitung und werden von den verantwortlichen Behörden nach und nach veröffentlicht. Rücksichtnahme — allgemeine Regeln Die allgemeinen Regeln des Umweltgesetzes gelten für Fragen, die Bedeutung für die Umwelt haben, unabhängig davon, ob eine Genehmigung erforderlich ist oder nicht. Eine wichtige Neuerung dabei ist die umgekehrte Beweis-lage: Falls ein Umweltschaden eintrifft, muss der Verursacher beweisen können, dass er die Regeln befolgt hat.
Falls Maßnahmen schädlich für die Umwelt
oder die Gesundheit des Menschen sind,
muss gemäß dem Gesetz besonders große
Vorsicht geboten werden. Es kann sich dabei
z.B. um zusätzliche Reinigung des Abflußwassers
handeln oder um Verbrennungsverbot
für Gartenabfall; Lärmschutz-barrieren
können als vorbeugende Maßnahme
an Straßen aufgestellt werden; Chemikalien
müssen so wahrsam gehandhabt werden,
dass nichts in den Boden dringt; der
Tierbestand in der Landwirtschaft muss verringert
werden; Reiseveranstalter müssen
Touristen über das Recht zum Gemeingebrauch
informieren.
Alle Unternehmer müssen umweltfreundliche
und ressourceneffiziente Technik verwenden.
Die Behörden können die Verlegung einer geplanten
Anlage verlangen, wenn z.B. die ausgesuchte
Gegend zu empfindlich für die zu erwartenden
Emissionen ist, wenn die umliegende
Natur zerstört werden kann oder Wohngebiete
in der Nähe liegen. Dies gilt ebenfalls für
Umbauten von befindlichen Anlagen oder
Verlängerungen von Genehmigungen.
Prinzipien werden Gesetz
Das Prinzip ,,Verschmutzer bezahlt“ (PPP,
Polluter Pays Principle) bedeutet, dass der
Verursacher eines Umweltschadens für die
Wiedergutmachung des Schadens aufkommen
muss.
Das Umweltgesetz verlangt, dass mit Rohstoffen
und Energie gehaushaltet wird. Im
Kreislaufprinzip sollen Materialien so weit
wie möglich wiederverwendet oder wiedergewonnen
werden. Es sollen vor allem Energiequellen
benutzt werden, die erneuert werden
können.
Chemische und andere schädliche Produkte
sollen soweit wie möglich durch weniger
schädliche ersetzt werden. Daran müssen
sich auch Privatpersonen halten. Ein Auto-besitzer
soll z.B. darauf achten, dass er umweltfreundliche
Mittel zur Reinigung seines
Autos benutzt. Besonders umweltgefährdende
Produkte und Substanzen können ganz
verboten werden.
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Normen zur Umweltqualität |
Ein neuer, wichtiger Punkt in der Umweltgesetzgebung ist die Möglichkeit,
Normen zur Umweltqualität aufzustellen, um einen anhaltenden Schutz für
Gesundheit und Umwelt zu garantieren. Sie können z.B. den maximalen Gehalt an
Schwefeldioxid, Stickstoff und Blei angeben, der im Freien erlaubt ist. Bei der
Prüfung von Genehmigungen, bei Kontrollen oder Erlassen von Vorschriften müssen
sich die Behörden an die Normen für die Umweltqualität halten. Die Gemeinden
müssen ebenfalls die Normen befolgen. Beschreibung der Konsequenzen für die
Umwelt Bei Genehmigungsanträgen für größere Projekte müssen die Konsequenzen für
Umwelt, Gesundheit und Naturressourcen genau beschrieben und schon früh
eingereicht werden, damit sie bei der Beschlussfassung beachtet werden können.
Die von einem Projekt direkt oder indirekt Betroffenen sollen die Möglichkeit
haben, sich an dem Beschlußprozeß zu beteiligen und ihn beeinflussen zu können.
Schutz wertvoller Natur Größere Gebiete mit Landschaftstypen und
Ökosystemen, die in ihrem natürlichen Zustand bewahrt werden sollen, können als
Nationalpark deklariert werden, falls sie dem Staat gehören. Um biologische
Vielfalt und wertvolle Natur zu erhalten, oder um Freiluftleben zu ermöglichen,
können Provinzialregierungen oder Gemeinden
Gebiete zu Naturreservaten erklären. Lebensräume für bedrohte Tiere oder
Pflanzen können als biotopische Schutzgebiete eingestuft werden. Falls Tier-
oder Pflanzenarten, wie z.B. Vögel und Robben, besonderen Schutz brauchen, kann
das Recht auf Jagd, Angeln oder Zutritt zu diesen Gebieten eingeschränkt werden
.An Küsten, Seen oder Wasserstraßen gilt der Strandschutz, der den Bau von
Häusern, Scheunen, Zäunen, Anlegestellen usw. näher als 100 m, in gewissen
Fällen sogar 300 m vom Strand aus gemessen, verbietet. Damit sollen
die Strände für das Freiluftleben offen gehalten und die Lebensbedingungen für
Tiere und
Pflanzen erhalten werden. In weniger dicht besiedelten Gegenden können jedoch
Ausnahmen gemacht werden. Böden oder Wasser, die verschmutzt sind oder auf
andere Art die Qualitätsnormen der Regierung nicht erfüllen, werden als
Umweltschutzgebiete bezeichnet. In diesem Falle werden besondere Regeln für die
Anwendung aufgestellt. Um das Grund- und Oberflächenwasser zu schützen, das zur
Wasserversorgung benutzt wird oder geplant ist, können Gemeinden
Wasserschutzzonen einführen. Es können z.B. Verbote gegen die Hantierung von
Petroleumprodukten und anderen Chemikalien erlassen werden, oder gegen die
Verbreitung von Kunstdünger oder Bekämpfungsmitteln, gegen das Ablassen von
Abwässern oder die Benutzung von Motorbooten. Durch die Vogeldirektive der EU
kann die Regierung gewisse Gebiete als Schutzzonen deklarieren. Ein Gebiet, das
die EU-Kommission als besonders wertvoll ansieht, kann nach den Regelungen der
europäischen Arten- und Habi-tatdirektive erhalten werden.
Der Handel mit Tieren und Pflanzen, die
vom Aussterben bedroht sind, ist verboten;
außerdem dürfen wilde Tiere weder getötet,
noch beschädigt oder gefangen werden; deren
gelegte Eier dürfen weder entwendet noch
beschädigt werden; das gleiche gilt für die
Saat von bedrohten Wildpflanzen.
Umweltschädliche Tätigkeiten
Jegliche Anwendung von Böden, Gebäuden
und Anlagen, die Emissionen in Boden, Luft
oder Wasser sowie Lärm oder Strahlung mit
sich führen kann, wird als umweltschädlich
klassifiziert und setzt eine Genehmigung oder
Anmeldung voraus.
Früher wurden nur für Emissionen Genehmigungen
verlangt. Laut dem Umweltgesetz soll auch das Haushalten mit Ressourcen und der
Gebrauch von Chemikalien überprüft werden. Wenn ein Unternehmen seine Tätigkeit
aufnimmt oder verändert, soll der Gesamteinfluss auf die Umwelt geprüft werden.
Die Umweltgesetzgebung enthält auch be sondere
Regeln für den Gesundheitsschutz. Wohnungen und Bauten sollen frei von
Unge-ziefer und anderen Schädlingen sein und so benutzt werden, dass den dort
wohnenden Menschen kein Schaden zugefügt wird. Eine Provinzialregierung kann
schwer verunreinigte Boden- oder Wassergebiete als Umweltrisikozonen
klassifizieren. Dies ist z.B. der Fall, wenn klorierte Lösungsmittel oder andere
gefährlichem Substanzen ausgelaufen sind. Der Verursacher muss in diesem Falle
das gesamte Gebiet sanieren. Diese Pflicht kann nicht pre-skribiertm werden; sie
gilt jedoch nur für Schäden, die nach dem 30. Juni 1969 aufgekommen sind.
Wasserarbeiten Arbeiten im Wasser dürfen nur durchgeführt werden, wenn die
allgemeinen Vorteile überwiegen. Dämme und andere Anlagen, das Füllen und
Reinigen, die Zufuhr und Abfuhr von Wasser benötigen Genehmigungen. Bei
einem Dammschaden muss der Eigentümer den Schaden ersetzen. Auf den Fischbestand
muss Rücksicht genommen werden. Um Feuchtgebiete zu bewahren, kann die Regierung
Trockenlegungen verbieten. Diese Art von Verboten kommt heute schon häufig in
Südschweden vor.
| Landwirtschaft |
Die Regeln für umweltschädliche Tätigkeiten, Wasserarbeiten und Chemikalien
gelten auch für die Landwirtschaft. Die Behörden können beschließen, dass
Landwirte besondere Rücksicht auf Natur und Kultur nehmen müssen. Um z.B. Erde,
Steine und Schutt von allgemeinen Gebieten zu entnehmen, sind selbst für den
Hausgebrauch Genehmigungen erforderlich.
Emissionen von Kohlendioxid (CO 2 ),
Erdgas (CH 4 ) und Stickdioxid (N 2 O),
pro 1000 Tonnen, 1997 1
Kohlen- Erdgas Stick-dioxid
Dioxid
Energie 9.590 2 1
Industrie 13.500 5 3
Transport 19.550 17 2
– Flugverkehr, Inland 1.340 0 –
– Straßenverkehr 16.410 16 1
– Eisenbahn 90 – –
– Schiffverkehr, Inland 490 1 –
– Sonstiges 1.210 0 0
Handel und Service 2.080 0 0
Wohnungen 5.740 11 0
Landwirtschaft, Forst und
Fischereiwesen 2.140 0 1
Sonstiges 110 – –
Gesamtemissionen 52.710 36 7
1 Gemäß der IPCC Methodik (Zahlen abgerundet)
Quelle: SCB, Schwedische Umweltstatistik; Schwedisches
Amt für Umweltschutz
SEK 1 (schwedische Krone) = 0,22 DEM bzw.
0,18 CHF bzw. 1,56 ATS
Verbrauch der zehn gewöhnlichsten
Chemieprodukte, pro 1 000 Tonnen,
1977
Schwefelsäure 717
Äthylen 567
Salpetersäure 422
Natriumhydrat 357
Formaldehyd 326
Ammoniak 310
Chlor 245
Schwefel 212
Aluminiumoxid 198
Chlorwasserstoff 188
Quelle: SCB, Schwedische Umweltstatistik;
Schwedisches Zentralamt für Katastrophenschutz
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